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TÜV Schreiben

 

Laut dem Schreiben von Ing. Hubert Stöger von der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH:

 


„Laut Herrn Ing. Lesiak (Land OÖ - Verkehrstechnik) ist der gegenständliche Erlass im Anhang vollinhaltlich bzgl. Ausgleichkraftfahrzeugen noch immer gültig.

Bei Ausrüstungen oder Umbauten von Fahrzeugen für gehandikapte Personen ist eine Einzelgenehmigung oder Anzeige nicht erforderlich, sofern es sich um eine Ergänzung (z.B. zusätzliche Betätigungseinrichtung) handelt. Die
Originalfhrzeugbedienteile dürfen in ihrer Form und Lage nicht verändert werden!

Wenn das Fahrzeug auch durch Personen ohne Handikap verwendet werden soll, dann muss die Verkehrs- und Betriebssicher auch mit dem Umbau gewährleistet sein!

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Stöger“

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